Bekanntmachungen
Europawahl 2019

Erreichbarkeit des Wahlamts der Verwaltungsgemeinschaft Mering am Wahlwochenende
Am kommenden Wahlwochenende ist das Wahlamt im Rathaus, Kirchplatz 4, Mering zu folgenden Öffnungszeiten persönlich erreichbar:
Bebauungsplan Nr. 68 Am Schererberg

Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 17.05.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB für das Gebiet Nr. 68 „Am Schererberg“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung am 11.04.2019 gebilligt.
Bebauungsplan Nr. 70 Am Sommerkeller

Der Marktgemeinderat Mering hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 70 „Am Sommerkeller“ beschlossen.
BPlan 64 - Oberfeld I - 2. Änderung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 21.02.2019 beschlossen, für die Grundstücke Flur Nr. 2485/40, 2485/41 und 2485/47, jeweils Gemarkung Mering, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ durchzuführen. Mit der Ausarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ wurde die Arnold Consult AG in Kissing beauftragt. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.
Geschoßflächenermittlung im Innerortsbereich

Der Markt Mering hat das Ing.-Büro Eckmeier und Geyer aus Nördlingen mit der Erfassung der Geschossflächen und Grundstückssituationen aller nicht in einem Bebauungsplan liegenden Grundstücke beauftragt.
Dazu werden Mitarbeiter bzw. autorisierte Personen des Ing.-Büro´s die betroffenen Grundstücke und Anwesen in Augenschein nehmen, die bauliche Situation begutachten und die Gebäude fotografieren.
In Einzelfällen könnte es erfordlich sein, dass die Mitarbeiter zur Beurteilung der Situation das Gebäude betreten müssen. Wir bitten Sie deshalb diesen den Zutritt zu gewähren.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Bei Rückfragen erteilen die Mitarbeiter der Bauverwaltung gerne Auskunft: Tel.: 08233/3801-29; -56 und 54.