Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Bescheid vom 11.07.2019 AZ. 6100-2 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Martkes Mering für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 "Gewerbepark Mering West" genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
12. Änderung des Flächennutzungsplanes: Planzeichnung
12. Änderung des Flächennutzungsplanes: Bekanntmachung
12. Änderung des Flächennutzungsplanes: Begründung mit Umweltbericht
12. Änderung des Flächennutzungsplanes: Zusammenfassende Erlkärung