Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Satzung, Begründung und Umweltbericht, der Anlage 2 zur Begründung, der schalltechnischen Untersuchung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering, 1. Stock. Zimmer 103, während der allgemeinen Dienstzeiten, das ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bebauungsplan Nr. 67: Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 67: Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 67: Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 67: textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 67: schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 67: spezielles artenschutzrechtliches Gutachten
Bebauungsplan Nr. 67: zusammenfassende Erklärung
Bebauungsplan Nr. 67 - Anlage: Enteilung der Sortimente in Bedarfsgruppen