Einbeziehungssatzung Meringerzell Fl. 3583

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 die Einbeziehungssatzung Meringerzell Fl.Nr. 3583 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß $ 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Überplanter Bereich der Einbeziehungssatzung Flurnummer 3583Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft.

Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit den textlichen Festsetzungen und Begründung, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering, 1. Stock, Zimmer 103, während der allgemeinen Dienstzeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Montag von 13.30 bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 13.30 bis 18.00 Uhr.

PDF IconEinbeziehungssatzung Meringerzell Fl. 3583 - Bekanntmachung

PDF IconEinbeziehungssatzung Meringerzell Fl. 3583 - Planzeichnung

PDF IconEinbeziehungssatzung Meringerzell Fl. 3583 - textliche Festsetzungen