Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Bebauungsplan Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Bebauungsplan Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.