BPlan Nr. 72 - "Östlich der Schloßmühlstraße"

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Bebauungsplan Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

PDF Icon BPlan Nr. 72 - Östlich der Schloßmühlstraße Inkrafttreten