Der Marktgemeinderat Mering hat am 18.11.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Nr. 79 „Mering Zentrum“ beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist,
- vorhandene gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoß, aktuell überwiegend Einzelhandel, sicherzustellen und dauerhaft zu erhalten, wozu eine horizontale Gliederung im Sinne des § 1 BauNVO Anwendung finden soll.
- Die Gestaltung und Anordnung der Gebäude im Falle von Um-, Neu- oder Ersatzbauten zu regeln, so daß das vorhandene Ortsbild nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.