Der Marktgemeinderat Mering hat am 28.04.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei der Nachverdichtung in bereits bebautem Gebiet gewährleistet werden. Dabei soll im Sinnne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a BauGB auf den Grundstücken eine ortsverträgliche maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden, jedoch soll die bauliche Dichte und die Art der Bebauung im Gebietscharakter im Wesentlichen erhalten bleiben.
Bebauungsplan Nr. 80 - Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes
Bebauungsplan Nr. 80 - Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre