Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 die Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur-Nr. 183/2 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.