Bebauungsplan Nr. 76 Nördlich der Hartwaldstraße

Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 28.01.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB für das Gebiet Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ beschlossen und am 01.03.2021 bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 29.07.2021 gebilligt. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB fand in der Zeit vom 18.08.2021 bis zum 01.10.2021 statt. Im Zuge der weiteren Planungen ist man vom vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB in ein Regelverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes gewechselt.

Die aus dem beschleunigtem Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgte Beteiligung und Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, wird nun als die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für das nun fortgeführte Regelverfahren angerechnet. Es erfolgt im weiteren Bauleitplanverfahren (Regelverfahren) somit eine weitere Beteiligung und Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

In der Sitzung vom 28.07.2022 hat der Marktgemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ in der Fassung vom 28.07.2022 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), textliche Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C und D), jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt im Markt Mering in der Zeit vom  09. September 2022 bis einschließlich  14. Oktober 2022  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Dokumente

pdf iconBebauungsplan Nr. 76 - Bekanntmachung

pdf iconBebauungsplan Nr. 76 - Planzeichnung

pdf iconBebauungsplan Nr. 76 - Begründung und Umweltbericht

pdf iconBebauungsplan Nr. 76 - textliche Festsetzungen

pdf iconBebauungsplan Nr. 76 - Stellungnahmen der Öffentlichkeit

pdf iconBebauungsplan Nr. 76 - Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange

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