Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 28.01.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB für das Gebiet Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ beschlossen und am 01.03.2021 bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 29.07.2021 gebilligt. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB fand in der Zeit vom 18.08.2021 bis zum 01.10.2021 statt. Im Zuge der weiteren Planungen ist man vom vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB in ein Regelverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes gewechselt.
Die aus dem beschleunigtem Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgte Beteiligung und Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, wird nun als die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für das nun fortgeführte Regelverfahren angerechnet. Es erfolgt im weiteren Bauleitplanverfahren (Regelverfahren) somit eine weitere Beteiligung und Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
In der Sitzung vom 28.07.2022 hat der Marktgemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ in der Fassung vom 28.07.2022 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), textliche Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C und D), jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt im Markt Mering in der Zeit vom 09. September 2022 bis einschließlich 14. Oktober 2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Dokumente
Bebauungsplan Nr. 76 - Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 76 - Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 76 - Begründung und Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 76 - textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 76 - Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 76 - Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
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