1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Alt St. Afra"

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

pdf iconBebauungsplan Nr. 78, 1. Änderung: Bekanntmachung

pdf iconBebauungsplan Nr. 78, 1. Änderung: textliche Festsetzungen