Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.