Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl im Wahlkreis Schwaben wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen – während der Dienststunden – bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Rathaus, 86415 Mering, Kirchplatz 4, eingesehen werden.
Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.
Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/) unter "Landtagswahlen/Landtagswahl am 8. Oktober 2023" veröffentlicht.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis des Marktes Mering
Wahlbekanntmachung Markt Mering
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schmiechen
Wahlbekanntmachung Gemeinde Schmiechen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Steindorf
Wahlbekanntmachung Gemeinde Steindorf
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