Jedes Kind, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, hat einen Anspruch auf Bildung und Erziehung in einer Kindertagespflege oder Kindertagesstätte/-Krippe. Die Eltern haben die freie Wahl zwischen diesen Betreuungsformen. Beide werden durch das BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) gefördert.
Die Kindertagespflege zeichnet sich aus durch kleine, überschaubare und reizarme Gruppen, mit maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern, die konstant von einer festen Bezugsperson betreut werden. Die intensive und enge Betreuung durch die Tagesmutter / den Tagesvater stärkt das Vertrauen des Kindes. Somit ist die Kindertagespflege eine Betreuungsform, die die familiäre Struktur unterstützt und fördert.
Jede Tagesmutter / jeder Tagesvater bietet andere Rahmenbedingungen und haben ihre eigene Konzeption und individuelle Förderungen. Einige sind zeitlich sehr flexibel und können auch Anschlussbetreuung anbieten.
Sollten Sie im Krankheitsfall der Tagesmutter / des Tagesvaters, eine Ersatzbetreuung benötigen, steht diese durch das "Helene-Seibert-Haus" in Kissing zur Verfügung.
Nehmen Sie Kontakt zu den Zuständigen für Kindertagespflege des Kreisjugendamtes unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auf, und finden Sie die Tagesmutter, die Ihre und die Bedürfnisse Ihrer Familie abdeckt.
Anrissbild: © Andrey_Kuzmin/Fotolia