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Sachverhalt:

Die Schulverbandsversammlung prüfte am 13.10.2015 und am 27.10.2015 die Jahresrechnungen 2013 und 2014 des Schulverbands.

Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt die Schulverbandsversammlung die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung alsbald fest und beschließt die Entlastung. (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 wird nach der örtlichen Prüfung mit der als Anlage beigefügten  "Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2013" gem . Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung wird erteilt.

 

Das Formblatt "Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2013" mit den Abschlußsummen der Haushaltsrechnung wird zum Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Jahresrechnung 2014 wird nach der örtlichen Prüfung mit der als Anlage beigefügten  "Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2014" gem . Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung wird erteilt.

 

Das Formblatt "Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2014" mit den Abschlußsummen der Haushaltsrechnung wird zum Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 5:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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