Sachverhalt:
Im Rahmen der aktuellen Breitbandförderung können die Gemeinde das sogenannte Start geld Netz in Höhe von 5000 € beantragen, dieses dient Massnahmen im Vorfeld der Förderung , zum Beispiel zur Untersuchung des Bestandes durchzuführen.
Zwar scheint derzeit die Versorgung im Gemeindegebiet ausreichend, es sollte jedoch keine Möglichkeit der Förderung , insbesondere des weiteren Glasfaserausbaues versäumt werden, da der Bandbreitenbedarf auch künftig wachsen wird.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Antrag ist an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu stellen ( bisher das Vermessungsamt) . Sollte sich zeigen das alle Bereiche der Gemeinde mit mind. 30 Mbits versorgt sind kann das Verfahren jederzeit abgebrochen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | Ja, je nach weiteren Massnahmen |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2015: €Einmalig 2015: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: