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Sachverhalt:

Der Bauwerber beantragt eine Tektur, für den vorliegenden vom Gemeinderat einvernehmlich akzeptierten aber noch nicht genehmigten Bauantrag, für die Erstellung einer „Unterkunft für Asylbewerber in Containerbauweise  als Wohnheim für soziale Zwecke". Anstatt der ursprünglich geplanten Grundmaße eines Einzel-Containermoduls von 3 m x 7 m Grundfläche (für 24 Personen), sollen nun Module in den Maßen 4 m x 7 m zur Unterbringung von insgesamt 32 Personen errichtet werden. Weiter Änderungen werden nicht beantragt.

 

Eingang des Bauantrages:noch nicht vorliegend

Ende Fiktionsfrist gem. § 36 Abs. 2 BauBG:abhängig vom Eingang

Nächste Gemeinderatssitzung:10.12.2015

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Tektur stehen keinerlei rechtlichen Gründe entgegen. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.

 

Der Standort der Container wird an der Zufahrtsstraße zum Sportheim sein. Jedoch sollen 24 statt 32 Asylbewerber dort untergebracht werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt zu der beantragten Tektur, der Änderung des Grundmaßes je Einzelmodul auf 4 m x 7 m für insgesamt 24 Personen (6 Container), sein Einvernehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:  7:2

 

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