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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Der Bauherr hat den zu behandelnden Tekturantrag direkt im Landratsamt eingereicht.

Gegenständlich ist zum einen die Verbreiterung der Carports an der nördlichen Grundstücksgrenze um 0,50 m. Die vier Caroports sind mit einer Breite von 10,20 m im genehmigten Eingabeplan dargestellt. Mit dieser Tektur wird eine Breite von 10,70 m beantragt.

Weiter sollen zwei der südlich angelegten Stellplätze mit einer Überdachung ebenfalls als Carports ausgebildet werden.

Ebenso wird über den Tekturantrag eine Geländeveränderung zur südwestlichen Grundstücksgrenze dargestellt. Das Gelände soll hier bis zur Grundstücksgrenze abgeböscht werden.

 

Das LRA verweist darauf, dass die Errichtung der Carports im Süden, sowie auch die Geländeveränderung dem Grunde nach verfahrensfrei auszuführen wären. Lediglich die Carports an der nördlichen Grundstücksgrenze sind genehmigungspflichtige Vorhaben.

Da diese Vorhaben jedoch nicht unabhängig voneinander ausgeführt werden sollen, wurden alle drei Vorhaben in diese Tektur aufgenommen.

 

Der Markt Mering wird gebeten über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

18.12.2015

Frist durch LRA bis zum:

01.02.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

15.02.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Eine baurechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens stehen keine Belange entgegen. Das Vorhaben fügt sich ein.

Die südlichen Carports und die Geländeabböschung sind gemäß Art. 57 BayBO verfahrensfrei zu errichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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