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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte mit seinem Antrag auf Vorbescheid klären lassen, ob die Errichtung eines EFH mit Doppelgarage auf seinem Grundstück möglich ist.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:18.12.2015

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:18.02.2016

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:15.02.2016

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Es handelt sich hierbei um die Flurnummer 3575, welche dem Antragsteller selbst gehört, sowie um die Flurnummer 3590/8, welche sich im Eigentum des Marktes Mering befindet. Der Markt Mering hat deshalb im Rahmen dieser Beschlußfassung auch über seine Zustimmung als Nachbar zu entscheiden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet nach § 5 BauNVO, in dem sonstige Wohngebäude zulässig sind.

Das Vorhaben ist zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Antragsteller hat im Hinblick auf die immissionsrechtliche Problematik eine immissionsschutzrechtliche Untersuchung in Form eines Geruchsgutachtens erstellen zu lassen und dem Landratsamt vorzulegen; hierüber wurde er bereits mündlich informiert.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

Der Markt Mering stimmt als Nachbar dem Bauvorhaben zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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