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MGR Wenger erkundigt sich, ob bezüglich des Umzuges der Meringer Tafel in die Zettlerstraße 36 der Brandschutz gesichert sei.  Es ist im Gespräch, dass sich der Brandschutz als nicht unproblematisch erweist.

 

Der Vorsitzende bestätigt diese Annahme und führt aus, dass die Schaffung der brandschutzrechtlichen Voraussetzungen wohl sehr kostenintensiv sein wird. Die Bedingungen  des Bestandshauses sind nicht optimal. Es fehlt beispielsweise ein zweiter Fluchtweg. Weitere Auflagen durch das Landratsamt sind zu erwarten. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine Verlegung der Meringer Tafel in die Räumlichkeiten der Kinderkrippe eine Lösung sein kann.

Durch die Vielzahl der noch ungeklärten Fragen ist es momentan nicht möglich, Aussagen über den weiteren Verlauf und erforderliche Maßnahmen zu treffen. Eine erneute Beratung ist angezeigt, wenn umfassendere Informationen vorliegen und eine sachliche Darstellung möglich ist.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

ohne Beschluß

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Abstimmungsergebnis:

ohne Abstimmung

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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