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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „An der Lindengreppe“ in der Fassung vom 19.11.2015 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.12.2015 bis 22.01.2016 statt.

Folgende Träger wurden um Stellungnahme gebeten:

 

1

Landratsamt Aichach-Friedberg

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Schreiben vom 19.01.2016 Anregungen vorgebracht. Von Seiten der Fachdienststellen Immissionsschutz, Naturschutz und Kreisbaumeister wurden keine Einwendungen erhoben.

 

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

 

Landratsamt Aichach-Friedberg - Anregung vom 19.01.2016:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben uns mit Schreiben vom 07.12.2015 zu o.g. Verfahren beteiligt. Seitens der Fachdienststellen Immissionsschutz, Naturschutz und Kreisbaumeister wurden keine Einwendungen erhoben.

 

Weiteres zu Form und Inhalt:

 

In die Begründung ist das Verfahren nach § 13 BauGB aufzunehmen und zu erläutern. Die Begründung ist auch städtebaulich auszuführen.

 

Die Verfahrensvermerke sind aufzunehmen.

 

Bei Bekanntmachung, Verfahrensvermerke u.a. ist die aktuelle Rechtslage zu beachten.

 

Weitere Anregungen werden nicht vorgebracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Verfahren nach § 13 BauGB wird in die Begründung mit aufgenommen und erläutert. Desweiteren wird die Begründung städtebaulich ausgeführt.

 

Die fehlenden Verfahrensvermerke werden ergänzt.

 

Die aktuelle Rechtslage wird beachtet.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt das Verfahren nach § 13 BauGB in die Begründung mit aufzunehmen und zu erläutern. Die Begründung wird städtebaulich ausgeführt und die fehlenden Verfahrensvermerke ergänzt. Die aktuelle Rechtslage wird beachtet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 1

 

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