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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „An der Lindengreppe“ gebilligt.

 

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.12.2015 bis 22.01.2016 ging eine Stellungnahme mit Bedenken und Anregungen des Landratsamtes Aichach-Friedberg ein, welche unter dem vorangegangenen TOP behandelt wurde.

 

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planunterlagen notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 25.02.2016 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „An der Lindengreppe“, bestehend aus der Satzung mit Begründung in der Fassung vom 25.02.2016 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

 

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 1

 

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