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Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 24.09.2015 beantragte Frau Susanne Sand die Grünanlagen zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet St. Afra mit Straßenbeleuchtung auszustatten. Der tägliche Spaziergang mit dem Hund sei in der zappendusteren Ecke angstbelastet. Diese Ansicht teilen auch andere Hundebesitzer-/innen.

 

Daraufhin wurde das Marktbauamt mit der Ermittlung weiterer schlecht beleuchteter Spazierwege beauftragt. Die Zu- und Abwege zum Haltepunkt St. Afra sind gut ausgeleuchtet. Ebenso die von Schülern benutzten Straßen und Wege.

 

Es wurden folgende weitere denkbare Standorte ermittelt:

Uferweg, Seufzerallee, Nordendstraße, Oberer Hintersgrabenweg und Badanger.

 

An diesen Wegen ist vielfach keine Stromzuleitung vorhanden. Deshalb wären umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich, welche die Kosten nach oben treiben.

Das Marktbauamt schätzt die Gestehungskosten pro Straßenlaterne incl. Zuleitung auf durchschnittlich 4.500,- €.

 

Nach Erhebungen von Herrn Marktbaumeister Lichtenstern sind in der Nordendstraße 6 Laternen, an der Seufzerallee mindestens 10, am Badanger 14, im Grüngürtel St. Afra 10, am Uferweg 3 und am Oberen Hintersgrabenweg 4 Laternen erforderlich. Es müssten also insgesamt 47 Laternen beschafft und eingebaut werden, was eine Gesamtsumme von ca. 200.000,- € ergibt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Markt Mering ist für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Bisher sind nur verkehrswichtige Straßen und Wege beleuchtet worden. Reine Freizeitanlagen und Fußwege wurden nicht beleuchtet oder nur am Rande, ebenso die Kinderspielplätze.

 

Einzig die Nordendstraße ist auch Sicht der Verwaltung zu diskutieren, da es sich hier um einen Schulweg handelt.

 

Die Straßenausbaubeitragssatzung dürfte kaum zum Tragen kommen, da die Wege durch Gebiete führen, die baurechtlich nicht erschlossen sind und somit kein unmittelbarer Vorteil und damit auch kein Beitrag für die Anlieger entstehen kann. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, insbesondere bei der Nordendstraße. Diese Straße dürfte beitragspflichtig sein.

 

 

Geschäftsordnungsantrag MGR Brunner:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Einzelabstimmung über die Aufzählungspunkte a - f.

 

Abstimmungsergebnis:6 : 16

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

nein

x

ja, je nach Beschlussfassung

 

 

Ausgaben:

 

Einmalig 2016: ca. 200.000,- €

Jährlich: €

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Auf der HHSt. 1/6700-9600 sind im Haushaltsjahr 2016 für die Schaffung zusätzlicher Straßenbeleuchtung 195.000,- € eingestellt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Bau der Straßenbeleuchtung:

 

a)Nordendstraße, 6 Laternen

b)Seufzerallee, 10 Laternen

c)Badanger, 14 Laternen

d)Grüngürtel St. Afra, 10 Laternen

e)Oberer Hintersgrabenweg, 4 Laternen

f)Uferweg, 3 Laternen

 

 

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Abstimmungsergebnis:   1 : 21

 

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