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Sachverhalt:

In der Gemeinderatsitzung am 15.02.2016 wurde bereits über den Antrag beraten. Damals wurde der TOP zurückgestellt, da geklärt werden sollte, ob für den im Grundstück verlegten Abwasserkanal eine Dienstbarkeit eingetragen ist und welche Forderungen damit verbunden waren.

Eine Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde ist im Grundbuch eingetragen, jedoch wurden keine sonstigen Forderungen mit dem Eintrag verbunden. Bei neuen Dienstbarkeiten wird ein Überbau ausgeschlossen.

Eine Möglichkeit bestünde, wenn der Grundeigentümer sich bereiterklären würde, bei einem Schaden am Kanal die Mehrkosten, welche durch einen eventuellen Rückbau des Carports verbunden sind zu tragen. Diese Bereitschaft müsste mittels einer Vereinbarung gesichert werden.

Die Voranfrage wird in der Bau- und Finanzausschusssitzung vorberaten, dass Ergebnis bzw. die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Brunnener Straße" bezüglich der Einhaltung des Baufensters zur Errichtung eines Carport unter folgendem Vorbehalt: Die Antragstellerin erklärt sich vor der Errichtung des Carport bereit, mit der Gemeinde eine Vereinbarung zu schließen in welcher sie sich verpflichtet, im Bedarfsfalle einer Reparatur, Sanierung, Instandsetzung, etc. der Kanalleitung, welche eine offene Baugrube erforderlich machen, den Carport auf eigene Kosten zu entfernen und ggf. auch auf eigene Rechnung wieder zu errichten.

Der  Abstand des Carports zur Straße entsprechend den Vorgaben der Gestaltungssatzung von 1,50m , muss bei der Errichtung des Carports berücksichtigt werden.

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Abstimmungsergebnis:

11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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