Sachverhalt:
In der Gemeinderatsitzung am 15.02.2016 wurde bereits über den Antrag beraten. Damals wurde der TOP zurückgestellt, da geklärt werden sollte, ob für den im Grundstück verlegten Abwasserkanal eine Dienstbarkeit eingetragen ist und welche Forderungen damit verbunden waren.
Eine Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde ist im Grundbuch eingetragen, jedoch wurden keine sonstigen Forderungen mit dem Eintrag verbunden. Bei neuen Dienstbarkeiten wird ein Überbau ausgeschlossen.
Eine Möglichkeit bestünde, wenn der Grundeigentümer sich bereiterklären würde, bei einem Schaden am Kanal die Mehrkosten, welche durch einen eventuellen Rückbau des Carports verbunden sind zu tragen. Diese Bereitschaft müsste mittels einer Vereinbarung gesichert werden.
Die Voranfrage wird in der Bau- und Finanzausschusssitzung vorberaten, dass Ergebnis bzw. die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung vorgetragen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: €Einmalig 2016: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: