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Sachverhalt:

Die Gemeinde Prittriching hat die 1. Änd. des BeBau-Planes  „Lechstraße 1“ Gemarkung Prittriching beschlossen.

Mit Schreiben vom 25.02.2016 hat die Gemeinde Prittriching nach § 13 Abs. 2 BauGB die Gemeinde Schmiechen über das Verfahren informiert und als Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die 1. Änderung des BeBau-Planes „Lechstraße 1“ der Gemeinde Prittriching, werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der GR Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der 1. Änderung des BeBauPl. „Lechstraße 1“ Gemarkung Prittriching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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