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Sachverhalt:

Der Grundstückseigentümer will abklären, ob die Gemeinde der Errichtung eines Gebäudes im Toskana-Stil das Einvernehmen erteilen und hierfür ggf. eine Bebauungsplanänderung durchführen würde.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Gebäude entspricht in Wand- und Firsthöhe nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Liftenweg". Im BBau-Plan ist für das angesprochene Grundstück die Wandhöhe (AWH) mit 4,0 m (geplant 6,23 m) und die Firsthöhe (FH) mit 8,0 m (geplant 8,11 m) festgesetzt. Dem Grundstückseigentümer waren die Festsetzungen des BBau-Planes Nr. 25 „Liftenweg" beim Erwerb des Grundstückes bekannt, er wurde auf die Festsetzungen explizit hingewiesen.

 

Bei der Erstellung des B-Planes wurde in diesem Gebiet EG+ DG festgelegt. Eine Ausnahme ist nicht möglich, da die Höhe der Gebäude optisch (hier Steigung) sich auf das Gesamtbild und auf die Nachbarhäuser auswirken würde. Auch wurde der Käufer beim Erwerb des Grundstücks auf diese Festsetzung hingewiesen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben nicht, da es nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Liftenweg" entspricht. Eine Änderung des Bebauungsplanes zieht der Gemeinderat Steindorf dbzgl. nicht in Betracht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9:0

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