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Sachverhalt:

Vom Grundstückseigentümer Fl.Nr. 11/1 Gmkg. Hausen wurde ein Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Zulassung für das Einbringen von Erdsonden gestellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Für die Gemeinde Steindorf als Betroffener sind keine Nachteile, Einschränkungen oder sonstigen negativen Auswirkungen zu befürchten, sodass dem Vorhaben zugestimmt werden kann. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Wassergenossenschaft Hausen an dem Verfahren beteiligt werden muss, insbesondere da jetzt das Element Wasser als Energieträger genutzt werden soll.. Die  Genossenschaft als solche ist zwar an der Wasserversorgung insgesamt nicht mehr beteiligt, aber die Kooperation formell durchaus noch existent.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf sieht in der Maßnahme „Erdsonden" keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde und stimmt dem Vorhaben zu.

Die Verwaltung weist die Genehmigungsbehörde daraufhin, dass im Genehmigungsverfahren die Wassergenossenschaft Hausen zu beteiligen ist. Gleichzeitig wird der 1. Bürgermeister beauftragt, den Genossenschaftsvorstand zur Zustimmung der Schlussabwicklung zu bewegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9:0

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