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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

Der Antragsteller beabsichtigt, auf seinem Grundstück ein Zweifamilienhaus mit 2 Vollgeschossen zu errichten. Das Dach wird nicht ausgebaut. Das Hauptgebäude hat ein Ausmaß von 10,49 x 7,11 m, es wird um einen Anbau für das Treppenhaus mit einer Größe von 3,25 x 4,55 m ergänzt. Darüber hinaus ist ein Garagengebäude mit Abstellraum geplant.

Das Haupthaus wird mit einem Walmdach ausgeführt, die maximale Firsthöhe ab OK nG beträgt 9,38 m.

Die Zufahrt erfolgt über die Rosengasse mittels eines Geh- und Fahrtrechtes auf dem Nachbargrundstück.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:16.03.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.05.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:02.05.2016

 

 

III.Nachbarbeteiligung

Es liegen 5 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Das nördlich angrenzende Nachbargrundstück gehört dem Antragsteller selbst, die übrigen Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich damit nach § 34 BauGB.

 

Das Vorhaben fügt sich als Wohngebäude hinsichtlich Art und Maß der Nutzung in die nähere Umgebung ein.

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden nach Osten, Süden und Westen eingehalten. Nach Norden hin liegen die Abstandsflächen dagegen voll in den Abstandsflächen des bereits vorhandenen Mehrfamilienhauses. Hier hat die zuständige Bauaufsichtsbehörde dem Bauherren bereits eine Abweichung von den Abstandsflächen in Aussicht gestellt. Auf diese Entscheidung hat der Markt Mering keinen Einfluss.

 

Die Zufahrt ist mittels Geh- und Fahrtrecht über das Nachbargrundstück gesichert, diesbezüglich hat der Bauherr schon beim Bau des benachbarten MFH dem Markt Mering als Nachweis einen Grundbuchauszug vorgelegt.

 

Die Erschließung mit Wasser Kanal ist durch eingetragene Leitungsrechte gesichert und erfolgt über das Flurstück 180, Rosengasse 2.

 

Für das Zweifamilienhaus benötigt der Bauherr 4 Stellplätze, welche in Form eines Garagenstellplatzes und 3 offenen Stellplätzen nachgewiesen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Erteilung des Einvernehmens, da sich das Vorhaben einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Erster Bürgermeister Kandler stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung des Antrages und erneuter Behandlung nach Rücksprache mit dem Landratsamt. Es gilt die Rechtsposition des Landratsamtes bezüglich des Geh- und Fahrtrechtes und damit der gesicherten Erschließung klarzustellen, um erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu beraten.

Dem Geschäftsordnungsantrag wird statt gegeben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

8 : 2

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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