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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Das Anwesen Am Mühlanger 9 wurde vom Antragsteller käuflich erworben. Die aktuell genehmigte Nutzung lautet auf eine Wohneinheit, Büroräume und Lagerflächen.

Das Gebäude ist tatsächlich mit insgesamt 7 Wohnungen ausgebildet. Diese sind bisher als Pension genutzt und vermietet. Die einzelnen Wohnungen sind abgeschlossene Einheiten und über einen Laubengang zugänglich.

Der Antrag auf Nutzungsänderung soll diese Nutzung legalisieren. Die Wohnflächen belaufen sich von 31,93 m² bis max. 69,11 m².

Das Gebäude wird baulich nicht verändert.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

24.03.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

24.05.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

02.05.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB baurechtlich zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebungsbebauung ein, da bereits Wohnanlagen in der Friedenaustraße und auch in der Josef-Scherer-Straße vorhanden sind.

Die unmittelbar angrenzenden Grundstücke sind gewerblich genutzt. Eine Wohnnutzung ist hier meist nur in Form einer Betriebsleiterwohnung gegeben.

Die Verträglichkeit von 7 Wohneinheiten in Verbindung mit den Gewerbebetrieben in der Nachbarschaft ist immissionsschutzrechtlich durch das Landratsamt zu pürfen. Ebenso werden brandschutzrechtliche Belange durch das LRA geprüft.

 

Die erforderlichen 14 Stellplätze können auf eigenem Grundstück nachgewiesen werden.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf immissionsschutzrechliche Belange bezüglich gewerblicher- und Wohnnutzung wird verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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