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Sachverhalt:

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bauwerber beabsichtigt den Neubau einer forst- und landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße". Das BV entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24  in der aktuellen Fassung und wird im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (GFStV.) behandelt.

 

Zugeordnet wird das Gebäude der neu benannten Straße „Am Anger".

 

Eingang der Bauunterlagen:17.03.2016

Ende der Fiktionsfrist:17.04.2016

nächste Gemeinderatssitzung:14.04.2016

 

Die Verwaltung hat zu dem Vorhaben keine Bedenken geäußert.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

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Beschluss

Kein Beschluss, Berichtsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

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Keine Abstimmung

 

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