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Sachverhalt:

Stellungnahme aus Sicht der Landes- und Regionalplanung vom 12.01.2016:

Wir haben zu o.g. Vorhaben zuletzt mit Schreiben vom 1. September 2015 (Gz. 24-4621.1-196/3; 24-4622.8196-7/1) Stellung genommen. Die darin gemachten Aussagen sind weiterhin gültig.

 

Stellungnahme vom 01.09.2015:

Der Markt Mering beabsichtigt mit der vorliegenden Planung, bestehende Versorgungsflächen, die sich südwestlich der Bundesstraße 2 in vom Hauptort abgesetzter Lage befinden, in zwei Sonderbauflächen (Zweckbestimmung: "Flächen für Ver- und Entsorgung", "Gemeinbedarfs- und Vereinsnutzung") umzuwidmen und mit dem Bebauungsplan Nr. 65 zu konkretisieren.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Umwidmung bestehender Bauflächen, landesplanerische Belange stehen dem Vorhaben somit nicht grundsätzlich entgegen.

Wir weisen jedoch rein vorsorglich darauf hin, dass das Vorhaben keinen Ansatzpunkt für eine weitere Siedlungsentwicklung darstellen kann (vgl. LEP 3.3 Abs. 1 (G) und LEP 3.3 Abs. 2 (Z).

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist erneut darauf hin, dass im Wesentlichen nur bestehende Nutzungen überplant werden.

Das im Bplan festgesetzte SO 1.1 Zweckbestimmung Wertstoffsammelstelle, das SO 1.2 Grüngutsammelstelle, das SO 1.4 Betriebsgebäude Bauhof Mering, das SO 2.1 Zweckbestimmung Verein der gemütlichen 25er, sowie das SO 2.3 Zweckbestimmung Deutscher Alpenverein ist im Bestand vorhanden und die vorhandenen Nutzungen wurden durch das Landratsamt verbeschieden. Die rudimentären Ergänzungen zur Vereinsnutzung und die vorgesehene Lagerfläche für Aushubmaterial sind in dem bestehenden Ver- und Entsorgungsgelände bestens zu integrieren und stellen keinen Ansatzpunkt für eine weitere Siedlungsentwicklung dar.

Im Übrigen stellt die Flächennutzungsplanänderung hier nur die Grundzüge der sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Eine Differenzierung der Sondergebiete erfolgt im Bebauungsplan.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

                                           abwesend: MGR Eser

 

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