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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 59 „Langwiedhof“ ist es erforderlich eine offizielle Straßenbezeichnung festzulegen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der  vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59 „Langwiedhof“ regelt die Umsetzung des geplanten Erlebnisbauernhofes. Im Verfahren zum Bebauungsplan wurde die Erschließung  mit dem Vorhabensträger im Rahmen eines Durchführungsvertrages fixiert. Demnach erfolgt die Zufahrt über den östlich der B 2 verlaufenden Feldweg. In Absprache mit dem Bauherrn wurde die offizielle Anschrift für den Erlebnisbauernhof  mit „Langwiedhof 1“ betitelt. Dem entsprechend wurde auch die Hausnummernzuteilung vollzogen.

 

Für die Zuwegung bedarf es jetzt noch einer offiziellen Straßenbenennung durch den Marktgemeinderat. Im Hauptsächlichen ist der Anliegerverkehr von Süden, also in Verlängerung der Hermann-Löns-Straße, zu erwarten. Beschilderungen sind in Höhe der Gemeindeverbindungsstraße nach Königsbrunn und im Bereich der Hermann-Löns-Straße (Wertstoffsammelstelle) anzubringen. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Regelung des Anliegerverkehrs wird durch die Verkehrsrechtsbehörde vorgelegt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Zuwegung zum Baugebiet Nr. 59 namensgleich des Bebauungsplanes mit „Langwiedhof“ zu benennen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 0

 

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