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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beabsichtigt, seine Doppelhaushälfte um ein Vollgeschoß aufzustocken, um dadurch Wohnraum für seine Familie zu schaffen. Bisher handelt es sich bei dem Doppelhaus um ein Gebäude mit Erdgeschoß und ausgebautem Dachgeschoß, welches kein Vollgeschoß darstellt. Nach Umbau soll es sich um ein Gebäude mit 2 Vollgeschoßen + Dachgeschoß handeln, wobei das Dachgeschoß ohne Kniestock ausgeführt wird.

Derzeit hat das Gebäude eine Gesamthöhe von ca. 6,00 m und ist damit etwa 1,45 m niedriger als die unmittelbar daran angebaute Doppelhaushälfte, welche eine GH von 7,45 m aufweist.

Nach Aufstockung wird das Gebäude um ca. 2,42 m auf nunmehr 8,42 m erhöht. Die Außenmaße des Gebäudes bleiben ansonsten unverändert.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:15.04.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:15.06.2016

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:06.06.2016

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 5 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Hiervon haben 4 Eigentümer dem Bauvorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

 

In diesem Zusammenhang ist noch auf folgendes hinzuweisen:

Der Antragsteller plant die Aufstockung schon seit längerem (2012) und hat deshalb vor längerer Zeit auch schon in der Verwaltung vorgesprochen. Im näheren Umkreis des Baugrundstückes wurde damals offenbar bekannt, daß der Bauherr eine Aufstockung plant. Von den umliegenden Anwohnern der angrenzenden Straßen wurden damals Unterschriften gesammelt, die sich gegen das Bauvorhaben wenden. Seitens der Verwaltung ist nicht bekannt, wie die Anwohner von den Planungen Kenntnis erlangten, da zu damaligen Zeit noch keine Bauvoranfrage vorlag, sondern lediglich Gespräche mit dem Bauherren bzw. dessen Architekten und der Verwaltung stattfanden. Es ist uns auch nicht bekannt, ob die Quartiersanlieger zur damaligen Zeit informiert waren, welche Form und welche Ausmaße das Bauvorhaben haben wird.

Unabhängig davon wurde der Verwaltung am 29.01.2013 eine Unterschriftenliste übergeben, die sich gegen das Bauvorhaben wendet. Diese enthält insgesamt 11 Unterschriften von sog. Quartiersanliegern. Die Verwaltung wurde gebeten, die Unterschriftenliste nach Eingang eines Baugesuchs zusammen mit diesem dem Bauausschuß vorzulegen, was nun hiermit durch die Verwaltung vollzogen wird.

Es soll darauf hingeweisen werden, daß auf der Liste auch 2 direkte Nachbarn unterschrieben haben, die dem Bauvorhaben mittlerweile durch ihre Nachbarunterschrift zustimmen.

Die Vorlage der Unterschriftenliste erfolgt der Vollständigkeit halber, da dies 2013 den entsprechenden Anliegern zugesagt wurde.

Auf dem beigefügten Lageplan ist markiert, welche Anlieger auf der Unterschriftenliste vertreten sind (rotes Kreuz) und welche Nachbarn der Bauvoranfrage zugestimmt haben (grüner Haken).

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es fügt sich ein, da im unmittelbaren Umkreis, welcher sich als prägende Umgebung darstellt, bereits zahlreiche höhere Gebäude mit 2 Vollgeschoßen vorhanden sind.

Das gemeindliche Einvernehmen ist nach Ansicht der Verwaltung somit zu erteilen.

 

Stellplätze: Diese werden zwar erst im endgültigen Bauantragsverfahren geprüft, jedoch kann bereits vorab festgestellt werden, daß 2 Stellplätze vorhanden sind, welche für ein Einfamilienhaus ausreichen und den Stellplatzbedarf somit erfüllen.

 

Abstandsflächen: Diese sind in der Voranfrage nachgewiesen. Im Norden und Westen liegen diese auf dem eigenen Grundstück, im Süden hat der angrenzende Nachbar diese übernommen; eine entsprechende Erklärung liegt dem Antrag bei.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 zur Bauvoranfrage, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

12 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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