Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Bauherr beantragt auf einer nördlichen Teilfläche seines Flurstückes die Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierter Doppelgarage.
Das geplante Gebäude hat eine Länge von 14,99 m und eine Breite von 11,49 m. Es erhält ein flach geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 25°. Die Wandhöhe beträgt 5,95 m und die Gesamthöhe 8,60 m. Das geplante Gebäude hat 2 Vollgeschosse, das Dachgeschoß wird nicht ausgebaut. Die Grundflächenzahl beträgt 0,26.
II.Fiktionsfrist
Eingang:20.04.2016
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:20.06.2016
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:06.06.2016
III.Nachbarbeteiligung
Das Bauvorhaben wird auf einer erst noch herauszumessenden Teilfläche von ca. 1.000 m² aus dem ursprünglichen Stammgrundstück verwirklicht. Nachbarn im baurechtlichen Sinne wären von daher alle Nachbargrundstücke der ursprünglichen Flurnummer, dies sind insgesamt 9. Nach Herausmessung des Baugrundstückes hat dieses nur noch einen Nachbarn im baurechtlichen Sinne, dies ist das unmittelbar im Westen angrenzende bebaute Wohngrundstück. Dieses befindet sich im Eigentum von 2 Personen. Einer der Eigentümer hat dem Bauvorhaben zugestimmt, den anderen Eigentümer konnte der Antragsteller derzeit leider nicht erreichen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Für das Bauvorhaben hat der Markt Mering eigens eine Einbeziehungssatzung erlassen, welche vom Marktgemeinderat am 17.02.2016 beschlossen und anschließend in Kraft gesetzt wurde.
Diese Einbeziehungssatzung enthält Vorgaben zu GRZ, Wandhöhe, Gesamthöhe und Zahl der Vollgeschosse, welche allesamt eingehalten werden.
Darüber hinaus fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB ein.
Der Stellplatznachweis ist mit den vorhandenen 2 Garagen sowie dem Stauraum davor erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: €Einmalig 2016: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: