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Sachverhalt:

Die Leiterin des AWO-Hortes sprach bei Herrn Bürgermeister vor und erläuterte die Betreuungssituation an der Grundschule II Amberieustraße.

 

Momentane Situation:

Die Arbeiterwohlfahrt bietet an der Amberieuschule ab September 2016 50 Hortplätze und 23 verlängerte Mittagsbetreuungsplätze an. Dazu stehen die Räumlichkeiten der alten Hausmeisterwohnung und die Container im Erdgeschoss zur Verfügung. Siehe Aktenvermerk vom 12.04.2016 der in der Sitzung am 20.04.2016 ausgeteilt wurde.

Lt. Aussage der Hortleitung werden bei den Nemos keine Flüchtlingskinder betreut.

 

Anmeldezahlen:

Bei den Nemos werden 6 Betreuungsplätze frei, dem gegenüber stehen lt. den aktuellen Anmeldezahlen 36 Kinder, somit kann 30 Kindern kein Betreuungsplatz angeboten werden. Die AWO hat an die Eltern der bereits betreuten Kinder Schreiben verteilt, mit der Bitte genau zu prüfen, ob evtl. auf Grund der tatsächlichen Situation auf einen Betreuungsplatz verzichtet werden kann. Leider kam hierzu keine große Reaktion.

Ebenfalls wurde angedacht, die größeren Kinder aus der verl. Mittagsbetreuung zu nehmen, damit den Erstklässlern eine Betreuung zu Gute kommt, aber hiermit konnte sich die Einrichtungsleitung aus pädagogischer Sicht und auch aus sozialer Betrachtungsweise nicht anfreunden.

Die kurze Mittagsbetreuung der Gemeinde an der Amberieuschule kann zum September 2016 insgesamt 55 Kinder betreuen. Davon sind 49 Plätze belegt und 11 Anmeldungen sind an die Eltern ausgegeben worden, hierzu fehlt aber noch der Rücklauf. Diese Eltern warten höchstwahrscheinlich über eine Benachrichtigung des Hortes bevor die Rückmeldung an die Gemeinde weitergeleitet wird. Eine Absage über die Hortplätze wird seitens von der AWO nach der Gemeinderatssitzung stattfinden.

 

Betreuung „Alte Burg“ an der Luitpoldgrundschule

Die AWO Schwaben hat sich bereit erklärt, an der Grundschule I eine weitere verlängerte Mittagsbetreuung für 23 Kinder einzurichten, damit der Bedarf an der Luitpoldgrundschule gedeckt werden kann. Hierzu gibt es noch 9 freie Plätze. Es bestünde die Möglichkeit die Kinder nach Prüfung der Dringlichkeit, von der Amberieuschule an der Luitpoldgrundschule unterzubringen. Dieser Vorgehensweise müssen die Eltern zustimmen und einen Gastschulantrag stellen. An der Grundschule I gibt es ab September 2016 drei erste Klassen mit insgesamt 63 Kindern. Lt. Aussage der Grundschule I könnten hier noch ein paar Kinder aufgenommen werden, wobei neun Kinder wieder an die Grenze der Machbarkeit stößt.

 

An der „Alten Burg“ werden derzeit 9 Flüchtlingskinder betreut, diese Kosten begleicht der Markt Mering, siehe Beschluß des Hauptausschusses vom 08.12.2015 TOP 2 nichtöffentlich. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass die Betreuungsgebühren bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 übernommen werden.

Falls man sich dazu entscheiden kann, diese Kinder ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr an der „Alten Burg“ zu betreuen, könnten hier weitere neun Plätze freigemacht werden. Dagegen steht aber wieder die Bereitschaft der Eltern für einen Schulwechsel und gleichzeitig die Kapazität der Klassenstärken an der Grundschule I.

 

Weitere Vorgehensweise:

Jetzt stellt sich die Frage, wie mit den Anmeldezahlen umgegangen wird. In der Vergangenheit war die Situation so gelagert, dass alles machbare getan wurde, um die Eltern in der Nachmittagsbetreuung zu unterstützen. An der Grundschule II finden sich keine weiteren geeigneten Räumlichkeiten die für eine Betreuung zur Verfügung stehen würden. Auch in der näheren Umgebung der Schule ist der Verwaltung kein geeignetes Objekt bekannt.

Da es sich bei den Absagen um Erstklässler der Amberieuschule handelt, spielt der Weg zur Betreuungseinrichtung eine große Rolle.

 

Denkbare Immobilien:

Bürogebäude in der Augsburger Straße 19

ehem. Ladengeschäft in der Münchener Str. 18

Kinderkrippe in der Zettlerstr. 36

 

Die Gebäude in der Augsburger Str. und in der Münchener Str. haben keine Außenflächen die zur Verfügung gestellt werden können, das Gebäude in der Zettlerstraße hat zwar eine kleine Grünfläche vor dem Gebäude, diese ist aber für Schulkinder eher nicht geeignet.

 

In der Kürze der Vorbereitungszeit konnte nicht festgestellt werden, welche Kosten die Anmietung der aufgezeigten Möglichkeiten bieten, bzw. ob geeignetes Personal gefunden werden kann und welche Kosten hierzu gegenüber stehen.

Ebenfalls sind es die Eltern der AWO momentan gewöhnt, dass beim Hort wie auch bei der verlängerten Mittagsbetreuung eine Ferienbetreuung angeboten wird.

Ob dieses Angebot - aus personeller Sicht - aufrechterhalten werden kann, kann zum momentanen Zeitpunkt nicht ausgesagt werden.

Die Betreuungszeit der bestehenden Einrichtungen endet an der Amberieuschule um 16.30 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) und an der „Alten Burg“ um 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr)

 

Die Regierung von Schwaben fördert jede verl. Mittagsbetreuungsgruppe mit einem Zuschuss von 9.000 EUR. Dazu kann mit Betreuungsgebühren von den Eltern - je nach Belegung und Höhe der Buchungszeit -  mit evtl. 15.000 EUR gerechnet werden.

Wenn zur verlängerten Mittagsbetreuung eine Hausaufgabenbetreuung angeboten werden soll, wird dazu eine pädagogische Fachkraft (Erzieherin) und eine Hilfskraft benötigt. Die Personalkosten belaufen sich hier auf ca. 90.000 EUR für den Zeitraum September 2016 bis August 2017.

 

Eine Beispielrechnung könnte so aussehen:

Ausgaben

EUR

Einnahmen

EUR

Mietkosten Zettlerstr. derzeit brutto

33.714

Zuschuss RvS

9.000

Personalkosten ca.

90.000

Elternbeiträge evtl.

15.000

Reinigungskosten Zettlerstr. derzeit brutto ca.

9.000

 

 

Summen:

132.714

 

24.000

 

Um die weiteren Schritte festlegen zu können, müssen hierzu einige Grundsatzentscheidungen getroffen werden:

Soll die Verwaltung beauftragt werden, eine weitere Betreuung für 23 Schulkinder zu schaffen?

Soll dazu ein geeignetes Objekt gesucht werden?

Soll hierzu Personal eingestellt werden?

Soll die Gemeindeverwaltung diese Betreuungseinrichtung selber verwalten, oder soll ein passender Träger gesucht werden?

Soll eine Ferienbetreuung angeboten werden?

Sollen die Öffnungszeiten wie bei der Arbeiterwohlfahrt gelten?

Sollen die Flüchtlingskinder nicht im Schuljahr 2016/2017 finanziert werden?

Soll, bei rein rechnerisch 18 freien Plätzen (ohne Asylbewerberkinder) momentan nichts unternommen werden?

Hier muss aber angemerkt werden, dass mit den Schulleitern der beiden Grundschulen noch nicht über die Problematik gesprochen wurde.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

§ 24 Abs. 4 SGB VII regelt: Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechts Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.

Dieser Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Im Haushalts- und Finanzplan 2016 - 2019 sind Mittel für diesen Zweck nicht veranschlagt.

 

Soll die verlängerte Mittagsbetreuung in Betriebsträgerschaft betrieben werden, wären die Miete und die Nebenkosten eines geeigneten Objektes von HHSt. 4643-5300 zu leisten. Die Einnahmen wären auf HHSt. 4643-1400 und 4643-1420 zu verbuchen.

 

Soweit der Markt Mering selbst Träger der Einrichtung werden sollte, wären die Mittel für die Einrichtung im Vermögenshaushalt, die Mittel für den Betrieb der verlängerten Mittagsbetreuung im Verwaltungshaushalt zu verbuchen. Ansätze für diesen Zweck sind im Haushalts- und Finanzplan 2016 - 2019 nicht veranschlagt.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.Die Verwaltung wird beauftragt eine weitere verlängerte Mittagsbetreuungsgruppe für max. 23 Kinder einzurichten und gleichzeitig ein geeignetes Objekt in der Nähe des Schulgebäudes zu finden (bisheriger Standort).

 

2.Das hierfür erforderliche Personal soll von der AWO ausgeschrieben und eingestellt werden.

 

3.Die Öffnungszeiten werden vom Schulende bis 17.00 Uhr festgelegt, ebenso soll eine Ferienbetreuung angeboten werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 0

                                         abwesend: MGR Eser und MGR Heinrich

 

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