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Sachverhalt:

 

Der Bauwerber beantragt die teilweise Nutzungsänderung eines bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes zu eine Backstube.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Ortsbereich. Es fügt sich in die Umgebung ein, die Räume sind bauseits bereits vorhanden und front- und fassadenseitig erfolgen keine Eingriffe. Ob und inwieweit die baulichen Gegebenheiten ausreichen für den Betrieb einer Backstube/eines Backshops muss seitens der Fachbehörden festgestellt werden. Insbesondere sind die hygienischen/gesundheitlichen (Gewerbeaufsichts-/Gesundheitsamt, etc.) Aspekte zu prüfen und deren Belange zu beachten. Das Vorhaben der Umnutzung ist zulässig.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:    GMR Alfons Sedlmair ist persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt zum beantragten Bauvorhaben sein Einvernehmen. Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen sind durch die Fachbehörden zu prüfen.

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Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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