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Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Top Nr. Ö 11  der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.11.2015 i.V.m. der Genehmigung der Niederschrift vom 07.12.2015.

 

Der Beschluss sieht vor, einen Fußgängerüberweg in der Münchener Straße zwischen Haus Nr. 29 und 32 anzuordnen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, diesen Beschluss aufzuheben.

 

Begründung:

 

Von Seiten der für die Anordnung zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurde der Beschluss mit Bitte um Überprüfung an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet.

 

Die Straßenverkehrsbehörde sah sich dazu veranlasst, da sie ihrerseits Zweifel an der Vereinbarkeit des Beschlusses mit den rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung erkannt haben will.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Aus dem beigefügten Antwortschreiben des Landratsamtes geht hervor, dass auch die Fachaufsichtsbehörde für eine Ausweisung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle

die rechtlichen Voraussetzungen als nicht erfüllt ansieht.

 

Eine Umsetzung mittels verkehrsrechtlicher Anordnung kann zum aktuellen Zeitpunkt zwar dennoch erfolgen.

 

Ob sich das Landratsamt in diesem Fall eine rechtsaufsichtliche Überprüfung vorbehält und dies in letzter Konsequenz zur Aufhebung der Anordnung und zum vollständigen Rückbau der durchgeführten Beschilderung und Markierung führen könnte, wurde nicht ausdrücklich mitgeteilt, steht aber zu erwarten.

 

Anmerkung:

In einem Hinweis macht das Landratsamt noch deutlich, dass sie auch für den Bereich zwischen den Hausnummern 27 und 30 die gesetzlichen Voraussetzungen als nicht gegeben ansieht.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Beschluss vom 09.11.2015 wird aufgehoben.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, den ursprünglichen Beschluss nicht zur Anordnung zu bringen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

4 : 8

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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