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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr möchte seine bereits vorhandene Terrasse überdachen und beantragt daher eine Terrassenüberdachung mit den Ausmaßen von 6 x 3 m. Die Überdachung besteht aus einer Stahl/Glaskonstruktion und soll nach Westen hin ein Glasverkleidung erhalten. Nach Süden hin soll die Überdachung auf eine Länge von 2,85 m ebenfalls teilweise mit Glas verkleidet werden. Aufgrund dieser beiden Seitenwände ist das Vorhaben nicht mehr verfahrensfrei im Sinne des Art. 57 BayBO.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:09.05.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:09.07.2016

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:18.07.2016

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 2 Nachbargundstücke vor; beide Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II“. Da die bereits vorhandene Terrasse die südliche Baugrenze in diesem Bereich zulässigerweise bereits um 2 m überschreitet, wird die geplante Überdachung die Baugrenze damit ebenfalls um 2 m überschreiten. Das Vorhaben benötigt somit eine Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Überschreitung der Baugrenze. Diese kann nach Ansicht der Verwaltung bedenkenlos erteilt werden, da die unmittelbar angrenzende Nachbarin dem Vorhaben zugestimmt hat und zudem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und darüber hinaus die Befreiung städtebaulich vertretbar erscheint. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, daß im Plangebiet dieses Bebauungsplanes in der Vergangenheit bereits zahlreiche Befreiungen in jeglicher Form großzügig erteilt wurden.

 

Darüber hinaus benötigt das Vorhaben eine Abweichung von den Abstandsflächen, da die Überdachung von der südlichen Grundstücksgrenze nur noch ca. 1 m entfernt ist. Das zuständige Landratsamt hat dem Bauherrn diese in Aussicht gestellt, soweit der südliche Nachbar zustimmt. Dies ist der Fall.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 25 „Unterfeld II“ bezüglich Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 2 m und erteilt darüber hinaus sein Einvernehmen zum Bauvorhaben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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