Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Metallzaunes mit einer Höhe von 1,00 m anstelle des im Bebauungsplanes vorgeschriebenen Holzzaunes. Die genaue Begründung des Bauherrn hierzu ist aus dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
II.Fiktionsfrist
Eingang:12.05.2016
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:12.07.2016
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:18.07.2016
III.Nachbarbeteiligung
Es liegen 4 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Alle Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Dem Grunde nach ist ein Zaun bis zu einer Höhe von 2 m verfahrensfrei. Allerdings liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet südlich von St. Afra“, welcher in Ziffer 9.1 der Satzung vorschreibt, daß Einfriedungen zur Straße hin als senkrechte Holzlattenzäune bis zu einer Höhe von 1,20 m auszubilden sind.
Der Bauherr möchte anstelle des Holzzaunes jedoch einen Metallzaun errichten und benötigt daher eine Befreiung vom Bebauungsplan. Hierzu ist anzumerken, daß in diesem Baugebiet bereits zahlreiche Metallzäune vorhanden sind.
Gemäß Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO entscheidet die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben (vgl. Art. 57 BayBO) über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Grundzüge der Planung werden durch eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Errichtung des Metallzaunes nicht berührt. Bei der Entscheidung über eine isolierte Befreiung hat der Markt Mering nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und alle relevanten Belange abzuwägen und zu berücksichtigen.
Eine Beeinträchtigung für die angrenzenden Grundstücke ist nicht erkennbar.
Der Markt Mering erlässt als örtlich und sachlich zuständige Behörde den Genehmigungsbescheid.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: €Einmalig 2016: € | Einmalig 40 Euro |
Jährlich: € | |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: