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Sachverhalt:

MGR Lutz verweist darauf, dass der Zaun des Grundstückes Kanalstraße 1, im Verlauf entlang der Tratteilstraße außerhalb der Grundstücksgrenze auf Gemeindegrund angebracht ist. Der Gehweg sollte hier mir einer Breite von fortlaufend 2,50 m hergestellt werden. Um dies einzuhalten ist eine Rückversetzung des Zaunes erforderlich. Diese hätte mittlerweile bereits durch den Bauherrn ausgeführt werden müssen.

 

Der Vorsitzende sichert eine Kontaktaufnahme mit dem Architekten zu um die Rückversetzung des Zaunes zu bewirken.

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

ohne

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Abstimmungsergebnis:

ohne

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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