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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Der bestehende Longierplatz soll mit einer Holz- Metallkonstruktion eingehaust und mit einem Zeltplanendach abgedeckt werden.

Das Gebäude soll mit einem Durchmesser von 16,40 m errichtet werden. Die mittig vorgesehene Stahlsäule bestimmt die Höhe des Daches mit 7,0 m. Der Eingangsbereich ist mit einem Tor, in einer Breite von 4,10 m dargestellt.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

06.06.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

06.08.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

12.09.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Der Bauherr ist nicht Eigentümer des Baugrundstückes. Der Grundstückseigentümer hat mit Unterschrift dem Vorhaben zugestimmt. Die Unterschriften des südlichen Nachbarn liegen vor. Das nördlich angrenzende Grundstück ist im Eigentum des Ehepartner des Antragstellers.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Aussenbereich und ist baurechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben widerspricht öffentlichen Belangen nicht und ist somit zulässig.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben nach  36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 BauGB privilegiert ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 : 0

 

MGR Enzensberger war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

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