Reduzieren

Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Zur Versorung des Baugebietes Nr. 60 „An der Bgm.-Heinrich-Straße“ soll im Untergeschoss unter der beantragten Doppelgarage des geplanten Zweifamilienwohnhauses ein Blockheizkraftwerk errichtet werden.

 

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

21.06.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

21.08.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

12.09.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60 „An der Bgm.-Heinrich-Straße“. Das Zweifamilienhaus mit Doppelgarage wäre dem Grunde nach im Freistellungsverfahren zu behandeln. Das Wohngebäude mit Doppelgarage entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Nachdem im Untergeschoss der Doppelgarage ein Blockheizkraftwerk mit Außentreppe errichtet wird und dieses nicht innerhalb der bebaubaren Fläche liegt ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebuaungsplanes bezüglich der Einhaltung der Baugrenze erforderlich.

Bezüglich der Aussentreppe an der nördlichen Grundstücksgrenze ist eine Abweichung von den Anstandsflächen erforderlich. Dies ist im Vorfeld mit dem LRA durch den Bauherrn abgesprochen. Eine entsprechende Abweichung ist in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben und zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Einhaltung der nördlichen Baugrenze.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

11 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.