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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Auf dem Baugrundstück sollen insgesamt zwei Doppelhäuser errichtet werden. In diesem Bauantrag ist die Errichtung von Haus 1 gegenständlich. Die Häuser 2 und 3 wurden im Freistellungsverfahren beantragt. Für Haus 4 ist ebenfalls ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. (Siehe nächster TOP)

 

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

20.06.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

20.08.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

12.09.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II.BA“. Die Planung des Wohngebäudes entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Lediglich die Errichtung der Garage an der westlichen Grundstücksgrenze weicht vom Bebauungsplan ab, da diese die vorgegebenen Baugrenzen nicht einhält. Um die Garage außerhalb der bebaubaren Fläche errichten zu können, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 "Unterfeld II.BA" bezüglich der Errichtung einer Garage außerhalb der überbaubaren Fläche.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

3 : 9

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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