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Sachverhalt:

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MGR Enzensberger wurde durch Anwohner der Hartwaldstraße damit konfrontiert, dass die genehmigten vier Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern mit dem fertigen Erdgeschoßfußboden ca. 45 cm über Straßenniveau ausgeführt werden.

Diese Höhenlage orientiert sich an dem bestehenden ehemaligen Gebäude Bahnmeisterei. Es wurde bei der Genehmigung außer acht gelassen, dass die ortsauswärts angrenzenden Gebäude wesentlich tiefer liegen.

MGR Enzensberger bedauert insbesondere, dass der Bau- und Umweltausschuss keine Kenntnis über diesen Sachstand erhalten konnte, da im Vorfeld bereits ein Antrag auf Vorbescheid genehmigt wurde, und folglich eingereichte Bauanträge nicht mehr im Bau- und Umweltausschuss behandelt werden. Es sollte künftig beim Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens zu Anträgen auf Vorbescheid optional bestimmt werden, dass in Folge eingereichte Bauanträge dem Ausschuss vorgelegt werden müssen.

 

Die Geschäftsordnung sieht unter 2. Aufgaben der Ausschüsse; § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e unter anderem vor, dass bei Vorliegen eines gültigen Vorbescheides die Verwaltung zur Beschleunigung der Vorhaben entscheiden darf.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

ohne

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Abstimmungsergebnis:

ohne

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