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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung am 11.04.2016 behandelt. In dieser Planung sollten die bestehenden Garagen an der südlichen Grundstücksgrenze überbaut werden. Das beantragte Zweifamilienhaus war ohne Unterkellerung vorgesehen.

Der Bauherr beantragt hiermit das Zweifamilienhaus grundsätzlich in gleicher Form. Es sollen jedoch die Garagen straßenseitig entfernt werden, um dann eine Teilunterkellerung auszuführen. Die Kellerräume dienen als Stauraum, Waschküche und zur Unterbringung eines Technikraumes. Das oberirdische Gebäude bleibt in der Ausführung, Nutzung und Ansicht in unveränderter Form aufgeplant.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

17.08.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

17.10.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

10.10.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es liegt im Innenbereich und fügt sich nach § 34 BauGB ein.

Die erforderlichen Stellplätze sind über insgesamt 5 Garagen und den vorhandenen Stauraum nachgewiesen. (Erforderlich wären nach der Stellplatzsatzung lediglich 4 Stellplätze für die zwei Wohneinheiten!)

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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