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Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Top Nr. Ö 11  der Sitzung des Bau- und Umweltaus-

schusses vom 09.11.2015 i.V.m. der Top Nr. Ö 8 der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.06.2016

 

Der Beschluss vom 09.11.2016 sieht vor, einen Fußgängerüberweg in der Münchener

Straße zwischen Haus Nr. 29 und 32 anzuordnen.

 

Der Beschluss vom 06.06.2016, dem ein Antrag auf Aufhebung des ersten Beschlusses zu Grunde lag, bestätigte den Beschluss vom 09.11.2015.

 

Es liegt eine aktuelle Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 08.08.2016 als zuständige Fachaufsichtsbehörde vor. Diese sieht die materiellen Voraussetzungen als nicht gegeben an und gibt vor Erlass eines entsprechenden Bescheides der Marktgemeinde Mering noch einmal die Möglichkeit, den Beschluss in eigener Zuständigkeit aufzuheben.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher beantragt, den Beschluss zur Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Münchener Straße zwischen HsNr. 29 und 32 vom 09.11.2015 aufzuheben.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg nahm bereits mit Schreiben vom 13.04.2106 zum Thema Stellung. Beleuchtet wurden die Punkte Verkehrsaufkommen, verkehrsrechtliche Voraussetzungen, Überprüfung der Geschwindigkeit, örtliche Gegebenheit und Querungszahlen für Fußgänger.

 

Die für die Errichtung eines Fußgängerüberweges erforderlichen Fahrzeugzahlen in Spitzenstunden von ca. 300 bis 450 Fahrzeugen werden mit einem ermittelten Fahrzeugaufkommen  von 340 bis 420 Kraftfahrzeugen erreicht (Zählung erfolgte im Zeitraum 28.12.2015 bis 07.01.2016 und 18.01.2016 bis 25.01.2016). 50 bis 100 Fußgänger pro Stunde, die in gebündelter Weise die Straße queren müssen, werden nicht erreicht.

 

Zur örtlichen Gegebenheit wurde dargestellt, dass sich der geplante Fußgängerüberweg nur wenige Meter von der Rosengasse entfernt befindet. Für Fahrzeugführer die von der Rosengasse aus nach rechts in die Münchener Straße einfahren wollen und auch für

Fahrzeugführer, die aus dem Ausfahrtsbereich eines Supermarktes zwischen Haus Nr. 32 und 36 nach links in die Münchener Straße einfahren wollen, würde dieses Vorhaben erheblich erschwert. Diese müssten sowohl den vorbeifließenden Verkehr, als auch den querenden Fußgängerverkehr auf dem unmittelbar angrenzenden Fußgängerüberweg korrekt, gedankenschnell und verkehrssicher einschätzen. Aus Sicht des Landratsamt erscheint dies eher zweifelhaft.

(Anmerkung der Straßenverkehrsbehörde: Insbesondere ab HsNr. 28 parkende Fahrzeuge erschweren in vielen Fällen zusätzlich die Sicht beim Ausfahren aus der Rosengasse).

 

Das Landratsamt verwies zudem auf die nur ca. 75 m vom geplanten Fußgängerüberweg entfernte Lichtzeichenanlage. Sollte ein Fußgänger an einer anderen Stelle queren wollen, so hat er dies, wie bei jeder Straße, mit der gebotenen Vorsicht auszuführen.

Als Ergebnis sieht das Landratsamt die Errichtung eines Fußgängerüberweges als nicht begründet an.

 

Nach Ablehnung des Antrages auf Aufhebung des Beschlusses wurde das Landratsamt Aichach-Friedberg als zuständige Fachaufsichtsbehörde erneut um Stellungnahme gebeten.

Das Landratsamt kann als Fachaufsichtsbehörde rechtswidrige Beschlüsse beanstanden und ihre Aufhebung verlangen.

 

Diese neuerliche Stellungnahme vom 08.08.2016 nimmt ausdrücklich Bezug auf die Stellungnahme vom 13.04.2016.

 

Es wird deutlich gemacht, dass die Umsetzung der StvO (Bundesgesetz) zum übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde zählt. Die Gemeinde hat keine Möglichkeit entgegen der Rechtsnormen des Bundes zu entscheiden oder Anordnungen zu erlassen.

 

Laut Landratsamt hätte der Bau- und Umweltausschuss den Beschluß vom 09.11.2015 aufheben müssen, da die rechtlichen Vorgaben für die Errichtung eines Fußgängerüberweges nicht vorliegen.

Die materiellen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Richtzeichens sind nicht gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Beschluss vom 09.11.2015 wird aufgehoben.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, den ursprünglichen Beschluss nicht zur Anordnung zu bringen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

3 : 7

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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