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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Die Gesamtfläche von 151,92 m² des erdgeschossigen Gebäudes soll künftig als Kinderhort genutzt werden. Die bisherige Hausmeisterwohnung entfällt.

Die Kubatur des Gebäudes wird in den Außenmaßen so belassen. Es ist lediglich ein Wanddurchbruch geplant um zwei Räume zu einem Spielzimmer auszubilden. Die integrierte Garage dient künftig ebenfalls als Spielzimmer und wird über einen Durchbruch der Hortnutzung zugänglich gemacht. Das Garagentor wird durch ein großes Fensterelement ersetzt. (Siehe Ansicht Osten)

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

22.08.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

22.10.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

10.10.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Ein Einfügen nach § 34 BauGB ist gegeben.

Die Stellplatzsatzung des Marktes Mering regelt den Stellplatzbedarf für Horteinrichtungen nicht. Der Stellplatzbedarf richtet sich somit nach den Maßgaben der gletenden Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern. Laut dieser werden gemäß Ziffer 8.5 für Tageseinrichtungen für Kinder je 30 Kinder 1 Stellplatz, bzw. mindestens zwei Stellplätze gefordert. Es werden zeichnerisch zwei Stellplätze für den Kinderhort nachgewiesen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben nach § 36 BauGB zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 34 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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