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Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 28.07.2016 faßte der Marktgemeinderat folgenden Beschluß:

 

„Die Ausführungen zur Erneuerung bzw. der Sanierung der Straßenbeleuchtung nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Eine Abweichung vom bisherigen Vorgehen, defekte Leuchten kompromißlos mit einer neuen Leuchte „Historik Mering“ zu ersetzen wird überdacht. Sobald die Firma Ludwig Leuchten eine Alternativlösung vorschlagen kann, mit dem intakte Leuchtenmasten weiterhin genutzt werden können und nur der Leuchtenaufsatz erneuert wird, ist der Vorgang dem Marktgemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Soweit die Firma Ludwig zeitnah keine derartige Alternativlösung anbieten kann, wird der Bau- und Umweltausschuß mit der Auswahl von Leuchten anderer Hersteller befaßt.“

 

Am 18.07.2016 wurde vorbereitend zur Sitzung Vertretern der Firma Ludwig der Sachverhalt erläutert, eine Alternativlösung wurde in Aussicht gestellt. Sowohl zur Sitzung am 20.10.2016 als auch zur Sitzung am 10.11.2016 konnte die Firma Ludwig keine Leuchte vorstellen, mit der die vorhandenen Masten weitergenutzt werden können.

 

Von anderen Leuchtenherstellern werden technische Leuchten angeboten, die bei einheitlichem Design für jede Beleuchtungsklasse konzipiert sind (Anwohnerstraßen, Nebenstraßen, Fußgängerüberwege, Sammelstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Plätze). Dabei sind je nach Beleuchtungsklasse Lichtpunkthöhen zwischen 3 m und 12 m möglich. Die vorhandenen Masten können weiterverwendet werden, für Peitschenmasten sind Leuchten mit verstellbarem Neigungswinkel erhätlich.

 

 

 

(Beispielbild einer Leuchte der Fa. Siteco aus der Streetlightserie)

 

Mit drei verschiedenen Modellen aus einer Serie lassen sich so in einem einheitlichem Erscheinungsbild Straßen aller Beleuchtungsklassen ausstatten.

 

Die Preise beginnen bei rund 400 EUR für die kleinste Leuchte aus der Serie. Hinzu kommt die Montage und erforderlichenfalls der Austausch des Kabelübergangskastens (KÜK).

 

Eine Beitragspflicht nach der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) entsteht bei einem Austausch des Leuchtenkopfes nicht, da es sich um reinen Unterhalt des Beleuchtung handelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

Ja, abhängig von der Anzahl defekter Leuchten im Gemeindegebiet pro Jahr

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel sind aus der Haushaltsstelle 6700-5101 (Unterhalt Straßenbeleuchtung) zu leisten.

 

 

Geschäftsordnungsantrag MGR Resch:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Vertagung des TOP in die Dezember-Sitzung des Gremiums. Weiter soll ein Termin im Leuchtenpark Königsbrunn durch die Verwaltung organisiert werden.

 

Abstimmungsergebnis:   17 : 0

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Beschluss

 

 

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Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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