Sachverhalt:
Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, die gesamte Flur-Nummer 1/69 öffentlich-rechtlich zu widmen und nicht wie bisher nur den Straßenverlauf der Ortsstraße Schmiedberg.
Ausgenommen werden soll hiervon die Flur-Nr. 1/121 mit einer Fläche von 15 m².
Der Schmiedberg ist als öffentliche Straße gewidmet, allerdings nicht der Grundstücks-
streifen, der zu den Flur-Nr. 119 und 139 führt.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Schreiben vom 19.09.2016 den Markt Mering aufgefordert, die öffentliche Widmung bis zum 31.12.2016 auch für die Teilfläche vorzunehmen, die in der Flur-Nr. 1/69 (Ortsstraße Schmiedberg) planerisch nicht enthalten war.
Dies soll lt. Auffassung des Landratsamtes eine erforderliche, ausreichende Erschließung des Mehrfamilienhauses am Schmiedberg 7 herstellen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde sieht nach Prüfung der Aktenlage keine Gründe gegen eine Widmung der Restfläche nach Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: €Einmalig 2016: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: