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Sachverhalt:

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, die gesamte Flur-Nummer 1/69 öffentlich-rechtlich zu widmen und nicht wie bisher nur den Straßenverlauf der Ortsstraße Schmiedberg.

 

Ausgenommen werden soll hiervon die Flur-Nr. 1/121 mit einer Fläche von 15 m².

 

Der Schmiedberg ist als öffentliche Straße gewidmet, allerdings nicht der Grundstücks-

streifen, der zu den Flur-Nr. 119 und 139 führt.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Schreiben vom 19.09.2016 den Markt Mering aufgefordert, die öffentliche Widmung bis zum 31.12.2016 auch für die Teilfläche vorzunehmen, die in der Flur-Nr. 1/69 (Ortsstraße Schmiedberg) planerisch nicht enthalten war.

Dies soll lt. Auffassung des Landratsamtes eine erforderliche, ausreichende Erschließung des Mehrfamilienhauses am Schmiedberg 7 herstellen.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde sieht nach Prüfung der Aktenlage keine Gründe gegen eine Widmung der Restfläche nach Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat widmet die gesamte Fläche der Flur-Nr. 1/69 als öffentliche Straße. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird angewiesen den Beschluß zu vollziehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   17 : 0

 

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