Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Mit dem vorliegenden Bauantrag werden 2 bereits bestehende Lagergebäude beantragt.
Bei den Gebäuden handelt es sich um Konstruktionen aus Trapezblech. Das erste Gebäude hat eine Grundfläche von 5,065 x 5,985 m, das zweite von 4,02 x 5,985 m. Beide Gebäude dienen als reine Lagerschuppen und sind nicht zum Aufenthalt von Personen bestimmt.
II.Fiktionsfrist
Eingang:20.10.2016
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:20.12.2016
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:05.12.2016
III.Nachbarbeteiligung
Es liegt ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinne vor. Hierbei handelt es sich um die Flurnummer 3058, die dem Markt Mering gehört (Grundstück Feuerwehrhaus). Der Markt Mering ist somit auch als Nachbar zu beteiligen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ in der Fassung der 1. Änderung.
Die beiden bereits errichteten Gebäude überschreiten jedoch die nördliche Baugrenze zur B2 hin um max 2,17 m (Gebäude 1) bzw. max. 2,70 m (Halle 2). Das Vorhaben benötigt daher eine Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich Überschreitung der Baugrenzen.
Diese kann nach Ansicht der Verwaltung gewährt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist.