Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller beabsichtigt, das Bestandsgebäude Bachstraße 9 abzubrechen und stattdessen wie im Lageplan dargestellt ein Einfamilienhaus mit einer Größe von ca. 10 x 12 m zu errichten.
Mit der Bauvoranfrage soll die Frage geklärt werden, ob das geplante EFH an dieser Stelle baurechtlich genehmigungsfähig ist.
II.Fiktionsfrist
Eingang:24.10.16
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:24.12.16
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:05.12.16
III.Nachbarbeteiligung
Es liegt ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinn vor, dessen Eigentümer nicht beteiligt wurde.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie hinsichtlich der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Der Abstand zur Paar beträgt an der geringsten Stelle 12 m, so daß die vom Wasserwirtschaftsamt grundsätzlich geforderten Mindestabstände (i. d. R. 7 m) eingehalten werden.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage kann somit erteilt werden.