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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beabsichtigt, das Bestandsgebäude Bachstraße 9 abzubrechen und stattdessen wie im Lageplan dargestellt ein Einfamilienhaus mit einer Größe von ca. 10 x 12 m zu errichten.

 

Mit der Bauvoranfrage soll die Frage geklärt werden, ob das geplante EFH an dieser Stelle baurechtlich genehmigungsfähig ist.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:24.10.16

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:24.12.16

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:05.12.16

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegt ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinn vor, dessen Eigentümer nicht beteiligt wurde.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie hinsichtlich der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Der Abstand zur Paar beträgt an der geringsten Stelle 12 m, so daß die vom Wasserwirtschaftsamt grundsätzlich geforderten Mindestabstände (i. d. R. 7 m) eingehalten werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage kann somit erteilt werden.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage, da sich das Vorhaben nach § 34 einfügt. Desweiteren beschließt der Bau- und Umweltausschuß, dass der endgültige Bauantrag nochmals dem Gremium vorzulegen ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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