Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Bei den vorliegenden 4 Tekturanträgen handelt es sich rechtlich gesehen um 4 einzelne Bauvorhaben. Da es sich aber um 4 genau gleiche Gebäude handelt, werden diese 4 Tekturanträge aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung mit dieser Beschlußvorlages zusammen in einem TOP behandelt.
Der Bauherr hat mit Bauanträgen vom 22. Januar 2016 die Errichtung von 4 Wohngebäuden in Holzbauweise mit Flachdach beantragt. Für diese Bauvorhaben hat er mit Bescheiden vom 03.03.2016 die Baugenehmigung erhalten. Die 4 Gebäude befinden sich derzeit im Bau.
Gegenüber des ursprünglichen Bauantrages wurde im Rahmen der Bauausführung jedoch in einigen Punkten von der genehmigten Planung abgewichen. Der Bauherr hat deshalb in Absprache mit dem Landratsamt zu allen 4 Gebäuden einen Tekturantrag vorgelegt, in dem diese Änderungen beantragt werden.
Konkret geht es um folgende Punkte:
Die Gebäude wurden nicht wir ursprünglich geplant als Holzbauten sondern in Massivbauweise mit Ziegeln ausgeführt.
Dadurch ändern sich auch die Wandstärken der Innen- und Außenwände. Da die Außenmaße der Gebäude gleich bleiben, verringern sich in Folge dessen geringfügig auch die Nutzflächen aller Räume geringfügig.
Die Anordnung der Fenster an der Südwestseite verändert sich geringfügig, auf der Nordwestseite wird ein zusätzliches kleines Fenster eingebaut.
Statt des ursprünglich geplanten Flachdaches wird nun ein flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 4,8 ° errichtet. Dadurch ändert sich auch die Gesamthöhe des Gebäudes wie folgt (jeweils gemessen ab OK FFB EG): bisherige Gesamthöhe 5,97 m, neue Gesamthöhe auf der niedrigeren Seite 5,27 m, an der höheren Seite 6,00 m.
II.Fiktionsfrist
Eingang:*
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:*
* Die Pläne wurden uns direkt vom Landratsamt mit der Frist zur Stellungnahme bis 30.11.2016 übersandt.
III.Nachbarbeteiligung
Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Vorhaben fügen sich nach § 34 BauGB ein.